Kauf einer Immobilie / Grundstück
Verkauf einer Immobilie / Grundstück
Beleihung einer Immobilie (Beleihungswertermittlungnach BelWertV)
Zwangsversteigerung – Das Vollstreckungsgericht beauftragt den Sachverständigen gem. ZVG § 74 a Abs. 5 mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens.
Finanzamt – für die steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis (Aufteilung in Boden- und Gebäudeanteil erforderlich).
Führung des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts (z.B. für die Erbschafts- und Schenkungssteuer).
Ehescheidung (Zugewinnausgleich)
Betreuungsverfahren – Betreuer und/oder Gericht benötigen bei Grundstücksveräußerung ein Verkehrswertgutachten.
Nachlassverfahren – Nachlassverwalter und/oder Gericht benötigen ein Verkehrswertgutachten.
Erbauseinandersetzungen – Im Rahmen einer privaten Erbauseinandersetzung, wird der Verkehrswert einer Immobilie benötigt.
Bewertung von z.B.:
Ein-/Zweifamilienhäuser
Mehrfamilienhäuser
Eigentumswohnungen
Wohn- und Geschäftshäuser
Erbbaurechten
Wohn-/Nießbrauchsrechte
Wegerechte / Notwegerechte
Leitungsrechte / Baulasten
Reallasten / Rentenzahlungen
Mietwertgutachten
Gewerbeimmobilien (Büro-, Geschäftshäuser, Industriegebäude, …)
Hotel und Gaststätten
Sonderimmobilien (Pflegeheime, Krankenhäuser, …)
Anlagen erneuerbarer Energien (Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen, Solarthermie- / Geothermieanlagen, Biogasanlagen)
Bewertungen im ländlichen Raum (Bauernhöfe, Agrarland, …)