Gutachten nach § 194 BauGB für gerichtliche & außergerichtliche Auseinandersetzungen
Bei einem ausführlichem Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB, handelt es sich um eine mit besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Schätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie.
Zwingend notwendig für alle Fälle in denen eine rechtliche Auseinandersetzung nicht mehr zu vermeiden ist, bspw.:
- Wenn das Finanzamt eine zu hohe Ansetzung des Immobilienwertes vornimmt, was eine direkte Auswirkung auf die bspw. Erbschaftssteuer nach sich zieht, ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten unumgänglich.
- Beleihung einer Immobilie (wenn Ihre Bank auf einem Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB besteht).
- Finanzamt – für die steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis (Aufteilung in Boden- und Gebäudeanteil erforderlich). In vielen Fällen setzt das Finanzamt, aber auch Ihr Steuerberater den Bodenwert im Verhältnis zum Gebäudewert falsch – sprich: zu hoch – an. Damit verlieren Sie viel Geld.
- Betreuungsverfahren – Betreuer und/oder Gericht benötigen bei Grundstücksveräußerung ein Verkehrswertgutachten.
- Nachlassverfahren – Nachlassverwalter und/oder Gericht benötigen ein Verkehrswertgutachten.
- Erbschafts- und Schenkungssteuer zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts.
- Ehescheidung / Zugewinnausgleich.
- Zwangsversteigerung.
- Erbauseinandersetzungen.
- etc.
Leistungsumfang:
- Ortstermin mit einer Innen- und Außenbesichtigung
- Fotodokumentation des Bewertungsobjekts
- Augenscheinliche zerstörungsfreie Beurteilung der Bausubstanz
- Bewertung von Bauschäden sowie des Instandhaltungsstaus
- Ausführliche Beschreibung der dominierenden Merkmale des Bewertungsobjekts
- Ausführliche Beschreibung der wesentlichen Grundstücksdaten und rechtlichen Gegebenheiten
- Überprüfung der Flächenangaben
- Ermittlung von Bodenwerten
- Ausführliche Begründung des Ermittlungsverfahrens (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren)
- Ausführliche Beschreibung der für die Wertermittlung wesentlichen Einflussfaktoren
- Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches (z.B. Wohnrechte, Nießbrauch, Erbbaurechte, etc.)
- Berücksichtigung von außergrundbuchlichen Belastungen (z.B. Baulasten, Altlasten, etc.)
- Analyse der Marktdaten
- Einholung von Auskünften bei den Behörden (sofern diese nicht vom Eigentümer / Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden)
- Aufarbeitung der vollständigen Objektunterlagen
Honorar:
- Das Honorar richtet sich in aller Regel nach dem Verkehrswert des Bewertungsobjekts, Zeitaufwand sowie des Schwierigkeitsgrades (z.B. Berücksichtigung von Wohnrechten, Nießbrauch, Erbbaurecht, etc.).
- Sonderleistungen werden hierbei nach Zeitaufwand 100,00 € zzgl. Mehrwertsteuer (= 119,00 €/Std.) berechnet.
- Unser Honorar ist angelehnt an die BVS-Richtlinie (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien.
- ab 1.500,00 € Netto zzgl. 19% Mehwertsteuer
Ein erstes Telefongespräch kann hierbei zur Klärung beitragen.